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  Ausgabe 3 / 2019  
 
 
 
Lieber Newsletter-Abonnent,
 
die Hessische Landesregierung startet im Jubiläumsjahr des Mauerfalls vor 30 Jahren die Veranstaltungsreihe „Wir leben Freiheit“. Mit rund 120 Einzelveranstaltungen, darunter Zeitzeugengespräche, Vorträge und Ausstellungen, wird in den kommenden Monaten in ganz Hessen an die friedliche Revolution und die Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 1989 erinnert.
 
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beteiligt sich daran mit einer Festveranstaltung am 10. August 2019 mit Komponenten aus dem Brand- und Katastrophenschutz sowie aus dem Bereich der Polizei: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehr-Museum in Fulda zeigen wir ab 11.00 Uhr Einsatzfahrzeuge und -utensilien aus Ost und West. Für alle Besucherinnen und Besucher bietet sich auch im Rahmen einer Gesprächsrunde mit Zeitzeugen die Gelegenheit für eine Rückschau aus dem besonderen Blickwinkel der Einsatzkräfte in der BRD und der DDR.

Ich lade Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu verbringen und verspreche Ihnen ein buntes Programm mit zahlreichen interessanten Exponaten, Informationen und Mitmachaktionen für Groß und Klein.

Ihr
Peter Beuth

 
 
 
 
   
Unfallentschädigung: Neuer Erlass in Kraft
 
 
Der überarbeitete und deutlich erweiterte Unfallentschädigungserlass wurde am 31. Mai 2019 durch Innenminister Peter Beuth unterzeichnet und ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Unfallentschädigung wird aus Landesmitteln in Form einer einmaligen Kapitalabfindung gezahlt und beträgt nunmehr bei Invalidität bis zu 60.000 Euro, im Todesfall 25.000 Euro. Um bis zur Änderung des Sozialgesetzbuches VII eine schnelle, praktikable und unbürokratische Unterstützung der nicht verheirateten Einsatzkräfte und deren Lebenspartnerinnen und -partner zu gewährleisten, sind nun auch nicht-eheliche Lebenspartnerinnen und -partner in dessen Schutzbereich aufgenommen worden und somit wirkungsgleich abgesichert.

Um die angestrebte Änderung des Sozialgesetzbuches VII umzusetzen, hat Innenminister Peter Beuth im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wird, die Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz durch die Aufnahme von Hinterbliebenen in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft in den Schutzbereich der Gesetzlichen Unfallversicherung weiter zu verbessern.


    
 
   
 
 
 
   
Waldbrand-Übung in Butzbach: Gut vorbereitet für den Ernstfall
 
 
Bei einer Waldbrand-Übung auf dem Segelflugplatz in Butzbach hat der Hessische Katastrophenschutz demonstriert, dass er gut für den Ernstfall gerüstet ist. Unter großem Medieninteresse kamen mobile Waldbrand-Löschbehälter und mit Bambi-Buckets ausgestattete Polizei-Hubschrauber zum Einsatz. Innenminister Peter Beuth nutzte die Übung, um den Feuerwehren aus Darmstadt, Lauterbach und Wolfhagen sowie dem Zentrallager des Hessischen Katastrophenschutzes in Wetzlar insgesamt vier vom Land geförderte neue Abrollbehälter Waldbrand im Gesamtwert von einer Million Euro zu übergeben.


      
 
   
 
 
 
   
Ausbildungs- und Prüfungsordnung neu gefasst
 
 
Das Land hat die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren umfassend überarbeitet und aktualisiert und dabei insbesondere die Bestimmungen über die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst angepasst. Durch die Inkraftsetzung zum 16. Juli 2019 konnte sichergestellt werden, dass die im Herbst 2019 beginnenden Ausbildungen im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bereits nach der neuen Vorschrift erfolgen kann.


      
 
   
 
 
 
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